Was das ganze Jahr über verpflichtend ist
Artikel R.416-19 der Straßenverkehrsordnung schreibt zwei Ausrüstungsgegenstände vor, überall in Frankreich, zu jeder Jahreszeit:
| Ausrüstung | Wann zu verwenden |
|---|---|
| Warndreieck | Sobald das stehende Fahrzeug eine Gefahr darstellt (Kurve, Kuppe, eingeschränkte Sicht). |
| Warnweste | Anzuziehen, bevor man das auf der Fahrbahn oder deren Rand stehende Fahrzeug nach einem Nothalt verlässt. |
Das Fehlen eines der beiden wird mit dem für Ordnungswidrigkeiten der 4. Klasse vorgesehenen Bußgeld geahndet.
Der Winter im Berggebiet
Seit Einführung der verpflichtenden Winterausrüstung schreiben vom 1. November bis 31. März bestimmte Gemeinden in 34 Départements (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen, Vogesen-Massiv) zusätzliche Ausrüstung vor, gekennzeichnet durch eigene Schilder am Zoneneingang.
Für einen Privatwagen besteht freie Wahl zwischen:
- Mindestens zwei Ketten (metallisch oder textile Schneesocken), für die Antriebsräder.
- Mindestens vier zugelassene Winterreifen, erkennbar an der Kennzeichnung „3PMSF“ (eine Schneeflocke in einem dreigipfligen Berg). „Ganzjahresreifen“ zählen nur, wenn sie diese Kennzeichnung tragen.
Außerhalb der Saison müssen mitgeführte Ketten oder Schneesocken einsatzbereit im Fahrzeug bleiben, sobald die Fahrt durch ein betroffenes Gebiet führt.
Was empfohlen wird, ohne verpflichtend zu sein
Ein Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Set werden empfohlen, sind aber für ein Privatfahrzeug nicht vorgeschrieben. Ergänzend, für eine lange Fahrt oder im Winter:
- Eine Decke oder eine Rettungsdecke.
- Eine Taschenlampe und ein Telefonladegerät.
- Ein kleiner Wasservorrat und einige haltbare Lebensmittel.
- Eine zusammenklappbare Schaufel, nützlich bei Schnee.
Wenn Sie mehrere Stunden liegenbleiben
Ein längerer Stau auf der Autobahn, zum Beispiel bei einem Schneeereignis, wird wie eine kleine mobile Autarkie vorbereitet:
- Bleiben Sie im Fahrzeug, statt zu Fuß aufzubrechen, außer bei anderslautender Anweisung der Rettungskräfte.
- Machen Sie sich bemerkbar mit Warnblinkanlage und Dreieck, wenn die Bedingungen es sicher erlauben.
- Verwalten Sie den Kraftstoff: lassen Sie den Motor zeitweise für die Heizung laufen, niemals durchgehend, wenn Sie von Schnee umgeben sind (Risiko der Ansammlung von Abgasen).
Fehler, die zu vermeiden sind
- Die Weste im Kofferraum aufbewahren. Sie muss im Fahrgastraum griffbereit sein, nicht in einem Kofferraum, den man erst nach dem Aussteigen auf die Fahrbahn öffnet.
- In ein Berggebiet einfahren, ohne die Ausrüstung zu prüfen. Die Kontrolle kann kommen, bevor der Schnee fällt.
- Den Motor durchgehend laufen lassen, von Schnee umgeben. Der Auspuff kann sich verstopfen und gefährliche Gase im Fahrgastraum ansammeln lassen.
- Die Ketten nie vor der ersten Bergfahrt testen. Der verschneite Straßenrand ist nicht der richtige Ort, um das Anlegen zu lernen.
Eine Auto-Checkliste, die sich meldet
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Sind Warnweste und Warndreieck das ganze Jahr über verpflichtend?
Ja, zu jeder Jahreszeit und überall in Frankreich. Artikel R.416-19 der Straßenverkehrsordnung schreibt ein Warndreieck und eine Warnweste vor, unter Androhung eines Bußgelds der 4. Klasse.
In welchen Gebieten sind Winterreifen oder Ketten verpflichtend?
Vom 1. November bis 31. März, in bestimmten Gemeinden von 34 Bergdépartements (Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen, Vogesen-Massiv), durch eigene Schilder gekennzeichnet. Der Fahrer wählt zwischen mindestens zwei Ketten oder Schneesocken, oder vier zugelassenen „3PMSF“-Winterreifen.
Ist ein Feuerlöscher in einem Privatfahrzeug verpflichtend?
Nein. Ein Feuerlöscher und ein Erste-Hilfe-Set werden empfohlen, sind aber für ein Privatfahrzeug in Frankreich nicht verpflichtend.
Quellen
- Légifrance, Artikel R.416-19 der Straßenverkehrsordnung.
- Sécurité routière, Neue Winterausrüstungsregeln.